Reha-FAQ: Unfälle beim Duschen und Umkleiden im Betrieb

Frage: Bin ich beim Duschen und Umkleiden nach meiner Tätigkeit im Betrieb versichert?

Antwort: Grundsätzlich ist der Vorgang des Duschens und Umkleidens eine private Tätigkeit, die auch zu Hause anfällt, und damit nicht versichert.

Das Umkleiden im Betrieb ist jedoch versichert, wenn dort besondere Schutz- oder Arbeitskleidung aus Gründen des Arbeitsschutzes oder aus sonstigen Gründen (z. B. zum Mitführen von Arbeitsgeräten) getragen wird. Dient das Umkleiden nur dazu, die eigene Kleidung zu schonen, ist dies eine privatnützige (eigenwirtschaftliche) Verrichtung und somit unversichert.

Auch die körperliche Reinigung während der Arbeit oder nach Betriebsschluss auf der Arbeitsstätte kann unter Versicherungsschutz stehen, wenn im Einzelfall die versicherte Tätigkeit das entsprechende Bedürfnis zumindest wesentlich mitbestimmt hat. Dies ist der Fall, wenn die Reinigung aus hygienischen Gründen oder wegen des Erscheinungsbildes erforderlich ist, etwa bei einer stark schmutzenden Tätigkeit (z. B. Reinigung eines Tanks in einer Brauerei), bei Tätigkeiten unter besonderen klimatischen Bedingungen (z. B. in der Hitze am Ofen in der Großbackstube oder im Kältebereich als Zerleger im Schlachthof) sowie bei schwerer körperlicher Arbeit (z. B. in einer Mälzerei).

Fragezeichen- und Ausrufezeichen-Sprechblasen vor einer blauen Wand
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