
Zurück ins Berufsleben
Wer einen Arbeitsunfall hat, erhält von der BGN unter bestimmten Voraussetzungen „Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben“, kurz: LTA. Sie haben immer zuerst das Ziel, die Beschäftigung am bisherigen Arbeitsplatz zu erhalten. Ob und welcher Anspruch auf LTA besteht, hängt von der ärztlichen Einschätzung ab, inwieweit sich die Verletzung auf die berufliche Tätigkeit auswirkt – und von persönlichen Voraussetzungen des Versicherten.
Martin M. arbeitet im Service eines großen Cateringunternehmens. Er stürzt während der Arbeit und bricht sich den Fuß. Nach der Erstversorgung des komplizierten Bruchs folgen Operationen in spezialisierten Krankenhäusern, stationäre und ambulante Rehabilitationsmaßnahmen sowie verschiedene Therapiemaßnahmen. Bereits früh steht fest, dass die Rückkehr an den alten Arbeitsplatz nicht mehr infrage kommt. Aufgrund der Verletzungsschwere schaltet sich frühzeitig eine Reha-Managerin der BGN ein. Sie steuert den Rehabilitationsprozess und berät Martin M. ausführlich über künftige berufliche Möglichkeiten. Sie bindet auch den Arbeitgeber ein, um beispielsweise Umbauten, den Einsatz von Hilfsmitteln, Umsetzungen oder alternative berufliche Optionen im Unternehmen zu besprechen.
Ein Tätigkeitsprofil des Arbeitgebers ermöglicht es dem Reha-Management, die Anforderungen am Arbeitsplatz und die körperlichen Einschränkungen beziehungsweise deren Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit miteinander abzugleichen. Daraus lassen sich Maßnahmen wie beispielsweise ergonomische Anpassungen oder technische Arbeitshilfen ermitteln, die dann von der BGN bezahlt werden.
Leistungen an den Arbeitgeber
Die BGN fördert finanziell die Bereitschaft von Unternehmen, Versicherten, die einen Unfall hatten oder an einer Berufskrankheit leiden, eine (Weiter-)Beschäftigung zu ermöglichen. Ein zusätzlicher Vorteil für den Arbeitgeber: Das Know-how bleibt im Unternehmen.
Um den Arbeitsplatz zu erhalten oder zu schaffen, kann die BGN beispielsweise einen Zuschuss für individuell angepasste technische Hilfsmittel am Arbeitsplatz gewähren, etwa einen Sitz-Steh-Arbeitsplatz.
Die häufigste Leistung zur Erhaltung oder Erlangung eines Arbeitsplatzes ist ein Eingliederungszuschuss an den Arbeitgeber. Dieser Zuschuss ist auf die Einarbeitungsphase und damit sowohl zeitlich als auch von der Höhe begrenzt. Er gleicht die vorübergehende eingeschränkte Einsatzfähigkeit der versicherten Person aus.
In bestimmten Fällen übernimmt die BGN die Kosten einer zeitlich begrenzten Probebeschäftigung von Mitarbeitenden mit Beeinträchtigung, um festzustellen, ob sie für die vorgesehene Tätigkeit langfristig geeignet sind.
Weitere mögliche Leistungen
Zur beruflichen Wiedereingliederung kommen verschiedene Leistungen in Betracht. Primäres Ziel ist – wie bereits erwähnt – die Erhaltung des ursprünglichen Arbeitsplatzes. Ist dies nicht möglich, wird eine innerbetriebliche Umsetzung auf einen behinderungsgerechten Arbeitsplatz geprüft.
Können Versicherte nicht in ihren alten Betrieb zurückkehren, begleiten die Reha-Managerinnen und -Manager der BGN sie auf dem Weg in den allgemeinen Arbeitsmarkt. Dies geschieht beispielsweise durch Einschaltung von DGUVjob, einem Service für Personal- und Arbeitsvermittlung. Auch private Dienstleister oder Integrationsfachdienste können mit der Arbeitsplatzvermittlung beauftragt werden.
Berufsfindung und Arbeitserprobung sind weitere Leistungen, die regelhaft in Berufsförderungswerken durchgeführt werden. Berufliche Anpassung, Weiterbildung (früher Fortbildung und Umschulung) sowie Ausbildung sind weitere praktische Maßnahmen. Abhängig von der Schwere der Beeinträchtigung kommt auch eine unterstützte Beschäftigung oder die Beschäftigung in einer Werkstatt für behinderte Menschen in Betracht.
Martin M. konnte aufgrund eines hohen Funktionsdefizits am Fuß nicht an seinen alten Arbeitsplatz zurückkehren. Sein Arbeitgeber war jedoch von Beginn an interessiert, seinen Mitarbeiter im Betrieb weiterzubeschäftigen. Gemeinsam mit der Reha-Managerin wurde nach einer innerbetrieblichen Alternative gesucht, die in einer sitzenden Bürotätigkeit im Einkauf mündete. Möglich machte dies eine Weiterbildung, die von der BGN im Rahmen der LTA bezahlt wurde.