Kieselgur-Sack geöffnet
Gefahrstoffe sicher beherrschen

BGN unterstützt Betriebe beim Umgang mit krebserzeugenden Stoffen

Die BGN hat zwischen 2023 und 2025 insgesamt 149 Mitgliedsbetriebe besucht und zum sicheren Umgang mit krebserzeugenden Gefahrstoffen beraten. Das GDA-Arbeitsprogramm „Sicherer Umgang mit krebserzeugenden Gefahrstoffen“ (KEGS) zeigt: Viele Betriebe haben bereits wichtige Schutzmaßnahmen umgesetzt. Gleichzeitig besteht weiterhin Unterstützungsbedarf – etwa bei Gefährdungsbeurteilungen, Gefahrstoffverzeichnissen und Betriebsanweisungen.

Berufsbedingte Krebserkrankungen zählen in Deutschland zu den häufigsten arbeitsbedingten Todesursachen. Ursache ist meist der langjährige Kontakt mit krebserzeugenden Gefahrstoffen am Arbeitsplatz.

Auch in BGN-Mitgliedsbetrieben können solche Gefahrstoffe auftreten oder freigesetzt werden. Beispiele sind:

  • Quarzfeinstaub (Cristobalit-Feinstaub) bei Tätigkeiten mit Kieselgur
  • Formaldehyd und Benzo[a]pyren in Räuchereien
  • Nickel- oder Chrom(VI)-Verbindungen beim Schweißen oder Schleifen
  • Kobalt-Verbindungen in der Tierfutterproduktion

Wie hoch die Belastung für Beschäftigte tatsächlich ist, hängt im Einzelfall von den eingesetzten Verfahren, der technischen Ausstattung und den vorhandenen Schutzmaßnahmen ab.

Schweißarbeitsplatz mit Schweißgerät und Schutzhelm

Vorsicht beim Schweißen: Schweißrauche können krebserzeugende Stoffe wie Nickel- oder Chrom(VI)-Verbindungen enthalten. Eine gute Absaugung als wirksame Schutzmaßnahme ist deshalb unverzichtbar.

Gefährdungsbeurteilungen systematisch weiterentwickeln

Im Rahmen der Betriebsbesichtigungen bewerteten die Aufsichtspersonen der BGN insbesondere die Gefährdungsbeurteilungen zum Umgang mit krebserzeugenden Gefahrstoffen. Dabei zeigte sich: In etwa einem Drittel der besuchten Betriebe war die Gefährdungsbeurteilung bereits angemessen durchgeführt worden. Die übrigen Betriebe wurden bei der Durchführung einer angemessenen Gefährdungsbeurteilung beraten und vorangebracht.

Auch bei Gefahrstoffverzeichnissen und Betriebsanweisungen zeigte sich weiterer Beratungsbedarf. So hatten vor der Besichtigung weniger als die Hälfte der besuchten Betriebe ein vollständiges Gefahrstoffverzeichnis für krebserzeugende Gefahrstoffe geführt. Betriebsanweisungen waren den Beschäftigten ebenfalls nur in knapp der Hälfte der Betriebe zugänglich. Durch praxisorientierte Hilfestellungen wurden Verbesserungen für die Gesundheit der Beschäftigten erzielt.

Räucherwagen Räucherkammer

Beim Räuchern können Beschäftigte unter anderem Formaldehyd und Benzo[a]pyren ausgesetzt sein. Die Aufsichtspersonen der BGN beraten Betriebe, wie sich die Exposition wirksam reduzieren lässt.

BGN berät zu geeigneten Schutzmaßnahmen

Während der Besichtigungen sensibilisierten die Aufsichtspersonen die Betriebe für die Risiken krebserzeugender Gefahrstoffe und unterstützten sie bei der Auswahl geeigneter Schutzmaßnahmen.

Ein weiterer Schwerpunkt war die Unterstützung der Betriebe bei der Erstellung eines Expositionsverzeichnisses – beispielsweise mithilfe der Zentralen Expositionsdatenbank der DGUV (ZED).

Gefährdungen systematisch minimieren

Die Gefährdungsbeurteilung ist keine einmalige Maßnahme, sondern ein fortlaufender Prozess. Sie sollte dauerhaft in das betriebliche Arbeitsschutzhandeln integriert werden.

Dazu gehört, die Ergebnisse regelmäßig zu überprüfen und an veränderte Arbeitsbedingungen anzupassen. So können Gefährdungen am Arbeitsplatz wirksam minimiert und das Risiko berufsbedingter Erkrankungen langfristig gesenkt werden.