
Erste Hilfe im Kleinbetrieb
In Deutschland geht man von rund 2.500 Erste-Hilfe-Fällen pro Tag aus, viele davon ereignen sich im Arbeitsumfeld. Jemand stürzt, verbrüht sich, erleidet Schnittverletzungen, kollabiert oder wird im Straßenverkehr verletzt – die Bandbreite von Arbeitsunfällen ist groß. Umso wichtiger sind ausgebildete Ersthelfer im Betrieb, die genau wissen, was im Notfall zu tun ist.
Sehr häufig müssen Verletzte professionell von Rettungskräften und Ärzten versorgt werden. Doch bis diese vor Ort sind, brauchen die Unfallopfer kompetente Erste Hilfe. Dafür muss zu jeder Zeit mindestens ein ausgebildeter Ersthelfer im Betrieb anwesend sein. Bereits ab zwei anwesenden Versicherten muss einer davon als Ersthelfer ausgebildet sein. Bei mehr als 20 anwesenden Beschäftigten kommen weitere hinzu. Wie viele genau, hängt nicht nur von der Größe des Betriebs ab, sondern auch von den Gefahren am Arbeitsplatz. In Verwaltungs- und Handelsbetrieben müssen fünf Prozent und in sonstigen Betrieben – darunter fast alle BGN-Mitgliedsbetriebe – zehn Prozent der Anwesenden Ersthelfer sein.
Um Engpässe bei Urlaub oder Krankheit zu vermeiden, empfiehlt es sich, im Betrieb mehr Ersthelfer als vorgeschrieben zu haben. Übrigens: Die BGN belohnt solche Betriebe mit 4 Punkten beim Prämienverfahren.
Die BGN übernimmt die Kursgebühren
Bei den betrieblichen Ersthelfern handelt sich in der Regel um Beschäftigte des Unternehmens, die aufgrund einer Ersthelferausbildung bei einer zugelassenen Ausbildungsstelle in der Lage sind, im Notfall professionelle Hilfe zu leisten. Um ihre Aufgabe dauerhaft erfüllen zu können, müssen sie alle zwei Jahre eine Fortbildung besuchen. Grundausbildung und Fortbildung dauern jeweils einen Tag, das entspricht jeweils neun Unterrichtseinheiten. Die Kursgebühren der Ersthelferausbildung und -fortbildung von Beschäftigten aus ihren Mitgliedsbetrieben bezahlt die BGN. Der Besuch des Erste-Hilfe-Kurses zählt grundsätzlich als Arbeitszeit.

Was sind die Aufgaben eines Ersthelfers?
Als erstes Glied in der Rettungskette spielt der Ersthelfer eine wichtige und verantwortungsvolle Rolle. Zu den wichtigsten Aufgaben der Ersthelfer zählen Ruhe bewahren, Sofortmaßnahmen ergreifen, einen Notruf absetzen und weitergehende notwendige Erste-Hilfe-Maßnahmen durchführen, bis der Rettungsdienst eingetroffen ist.
Beschäftigte als Ersthelfer gewinnen
Kenntnisse und Erfahrungen in Erster Hilfe sind auch im Privatleben wichtig und nützlich, zum Beispiel für Notfälle im familiären Umfeld oder im Verein. Menschen, die ihren Führerschein machen, benötigen genau diese Ausbildung – das ist eine klassische Win-win-Situation. Dass Ersthelfer ihre verantwortungsvolle Position gern ausüben, dazu können Vorgesetzte sowie Kolleginnen und Kollegen durch ihre öffentliche Wertschätzung viel beitragen.
Erste-Hilfe-Material
Damit nach einem Unfall geholfen werden kann, muss im Betrieb ausreichend Erste-Hilfe-Material vorhanden sein, dazu zählt in erster Linie Verbandmaterial. Die Aufbewahrungsstellen dieses Materials müssen bekannt, schnell erreichbar, leicht zugänglich und mit dem grünen Erste-Hilfe-Zeichen gekennzeichnet sein. Das Material muss regelmäßig überprüft und bei Bedarf ergänzt beziehungsweise erneuert werden. So müssen Betriebe bis 20 Beschäftigte einen kleinen Verbandkasten (DIN 13157) bereitstellen, arbeiten 21 bis 100 Beschäftigte im Betrieb, ist ein großer Verbandkasten (DIN 13169) erforderlich oder alternativ zwei kleine Verbandkästen.
Je nachdem, welche Gefahren im Betrieb auftreten, können etwa eine Augendusche oder weitere Erste-Hilfe-Mittel benötigt werden. Zunehmend verbreitet sind externe Defibrillatoren, die genauso wie der Ersthelfer nicht nur das Leben der Beschäftigten, sondern auch das von Gästen, Kunden und sonstigen Personen retten können.
Notruf, Erste-Hilfe-Aushang und Unterweisung
Von überall im Betrieb muss schnell der Rettungsdienst beziehungsweise Notarzt herbeigerufen werden können. Dazu reicht ein Telefon mit der Nummer des Rettungsdienstes aus. Auf Erste-Hilfe-Plakaten der Berufsgenossenschaften, die in mehreren Sprachen verfügbar sind (siehe Infokasten), können alle wichtigen Informationen etwa über Notrufeinrichtungen, Ärzte und Krankenhaus für den Notfall eingetragen und an geeigneter Stelle aushängt werden.
Damit alle für den Ernstfall vorbereitet sind, muss der Betrieb die Beschäftigten bei Tätigkeitsbeginn und danach regelmäßig mindestens jährlich zu Erster Hilfe unterweisen. Dabei erfährt jeder, wer in der Belegschaft Ersthelfer ist, wie ein Notruf abgesetzt wird und alles Weitere zu diesem wichtigen Thema, bei dem es um Leben und Tod gehen kann.

Erste-Hilfe-Kurse
Erste-Hilfe-Kurse werden zum Beispiel in Einrichtungen bekannter Hilfsorganisationen angeboten, beispielsweise vom Arbeiter-Samariter-Bund (ASB), dem Deutschen Roten Kreuz (DRK), der Johanniter-Unfall-Hilfe, der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG) oder dem Malteser Hilfsdienst. Auch private Erste-Hilfe-Schulen bieten Kurse an. Eine aktuelle Liste von Ausbildungsstellen kann bei der Qualitätssicherungsstelle Erste Hilfe der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) eingesehen werden.
Dokumentation der Erste-Hilfe-Leistung und Unfallmeldung
Nach erfolgter Erste-Hilfe-Leistung ist es wichtig, dass sie dokumentiert wird. Die BGN stellt dafür einen Meldeblock (früher: Verbandbuch) und alternativ den Dokumentationsbogen für Erste-Hilfe-Leistungen online zur Verfügung. Der Meldeblock kann im BGN-Medienshop für Mitgliedsbetriebe kostenfrei angefordert werden. Die Erste-Hilfe-Aufzeichnungen dienen als Nachweis, dass die Verletzung oder Erkrankung bei einer versicherten Tätigkeit ein- beziehungsweise aufgetreten ist. Die Aufzeichnungen sind mindestens fünf Jahre aufzubewahren. Das ist dann wichtig, wenn beispielsweise Spätfolgen auftreten sollten.
Zudem müssen alle Unfälle, die eine Arbeitsunfähigkeit von mehr als drei Tagen nach sich ziehen, innerhalb von drei Tagen vom Betrieb per Unfallanzeige an die BGN gemeldet werden.
BGN übernimmt Gebühren für Ersthelferkurse
Wie die BGN ihre Mitgliedsbetriebe bei der Ersthelferausbildung (Erst- oder Grundausbildung) unterstützt, wie die Kursanmeldung und -abrechnung funktioniert, erklärt unsere Themenseite Ersthelferausbildung.
Das BGN-Abrechnungsformular zur Kostenübernahme für Ersthelferausbildung können Sie hier anfordern:
- telefonisch: 0621 4456-3222
- per E-Mail: ersthelferausbildung@bgn.de

- BGN-Branchenwissen „Erste Hilfe“
- BGN-Themenseite „Ein Unfall ist passiert – was tun?“
- DGUV Information 204-001 „Erste Hilfe“ (Plakat, DIN A2, in acht Sprachen verfügbar)