
Sicher arbeiten in der Bäckerei: Einfache Lösungen für Kleinbetriebe
Viele Klein- und Kleinstbetriebe im Backgewerbe tun sich schwer mit dem Einstieg in den Arbeits- und Gesundheitsschutz. Häufig fehlen eine Gefährdungsbeurteilung und klare Informationen dazu, wie die arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung organisiert werden soll. Die gesetzlichen Vorgaben wirken komplex und überfordern viele. AKZENTE zeigt, wie der Einstieg in den Arbeitsschutz dennoch einfach gelingt.
Jeder Betrieb – bereits ab einem Beschäftigten – muss sich arbeitsmedizinisch und sicherheitstechnisch betreuen lassen. Diese Vorgabe aus dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) ist in der DGUV Vorschrift 2 „Betriebsärztinnen und Betriebsärzte sowie Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ konkretisiert. Neben der Regelbetreuung bietet sie alternative Betreuungsformen wie zum Beispiel das Kompetenzzentrenmodell (KPZ-Modell), das besonders für Klein- und Kleinstbetriebe geeignet ist.
Der Vorteil des KPZ-Modells: Betriebe mit durchschnittlich bis zu 20 Vollbeschäftigten pro Betriebsstätte müssen keine regelmäßige betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung zukaufen – das ist praxisgerecht und preiswert zugleich. Nach erfolgreicher Qualifikation können Unternehmerinnen und Unternehmer bei Bedarf kostenfrei auf den KPZ-Dienstleister zugreifen – dieses Angebot erleichtert einen niedrigschwelligen und kostengünstigen Einstieg in den Arbeitsschutz.
Voraussetzung für die Teilnahme am KPZ-Modell ist eine entsprechende Qualifizierung der Unternehmerin, des Unternehmers oder einer beauftragten Person und dass für den Betrieb aktuelle Unterlagen zur Gefährdungsbeurteilung vorliegen.
Gerade Letzteres lässt sich heute einfach und effizient erfüllen: Die digitale Gefährdungsbeurteilung im BGN-Extranet unterstützt auch Klein- und Kleinstbetriebe dabei, ihre gesetzliche Pflicht zu erfüllen. In dem Extranet-Modul lassen sich alle Schritte der Gefährdungsbeurteilung effizient planen und rechtssicher dokumentieren – am Laptop, Tablet oder Smartphone. Darüber hinaus stehen wertvolle Informationen zur betrieblichen Arbeitsschutzorganisation bereit.
Betriebliche Präventionsthemen
Im Backgewerbe zählen beruflich bedingte Haut- und Atemwegserkrankungen weiterhin zu den zentralen Themen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes. Das zeigt ein Blick in die BGN-Statistik: Rund ein Viertel der bei der BGN eingehenden Verdachtsanzeigen auf eine Berufskrankheit entfallen auf diese Branche, zudem entfallen mehr als 45 Prozent der Entschädigungsleistungen für Berufskrankheiten der BGN auf das Backgewerbe – obwohl es weniger als sechs Prozent der bei der BGN versicherten Betriebe ausmacht.
Bäckerasthma wirksam vermeiden
Bäckerasthma ist eine der häufigsten arbeitsbedingten Atemwegserkrankungen im Backgewerbe. Die Berufskrankheit 4301 („Durch allergisierende Stoffe verursachte obstruktive Atemwegserkrankungen“) wird vor allem durch Mehlstaub verursacht. Die sogenannten „Basismaßnahmen“ sind dazu geeignet, die Mehlstaubbelastung im Betrieb zu reduzieren und das berufsbedingte Asthma zu verhindern. Die Basismaßnahmen sind in der DGUV Information 213-705 „Empfehlungen Gefährdungsermittlung der Unfallversicherungsträger (EGU) nach der Gefahrstoffverordnung – Mehlstaub in Backbetrieben“ und ausführlicher in der Arbeitssicherheitsinformation (ASI) 8.80 „Vermeidung von Bäckerasthma“ beschrieben. Mit ihrer Umsetzung erfüllen Betriebe zugleich die wesentlichen Anforderungen des Gefahrstoffrechts.

Schon einfache Basismaßnahmen senken die Mehlstaubbelastung deutlich. So lassen sich allergische Atemwegserkrankungen verhindern und zentrale Anforderungen des Gefahrstoffrechts erfüllen.
Weitere Hinweise und praxisnahe Tipps bietet die Themenseite „Mehlstaub, Bäckerasthma und Bäckerschnupfen“. Sie enthält neben den Basismaßnahmen alle wichtigen Informationen, um die Mehlstaubbelastung im Backbetrieb wirksam zu reduzieren.

Hautschutz bei Feuchtarbeit verbessern
Feuchtarbeit ist die häufigste Hautgefährdung im Backgewerbe. Dazu zählen Tätigkeiten, bei denen die Hände dauerhaft in feuchtem Milieu arbeiten, häufig gewaschen werden oder lange in flüssigkeitsdichten Handschuhen stecken.
Die Erfahrung zeigt: Beschäftigte mit Hauterkrankungen können oft nicht dauerhaft im Beruf gehalten werden und stehen früher oder später nicht mehr als Arbeitskraft zur Verfügung.
Wie sich Hautbelastungen wirksam reduzieren lassen, zeigt die Themenseite „Hautschutz“. Sie bietet praxisnahe Informationen, um Hautschutz und Hautpflege im betrieblichen Alltag gezielt zu verbessern.
Typische Unfallrisiken im Backgewerbe
Das Unfallgeschehen im Backgewerbe wird an erster Stelle von SRS-Unfällen (Stolpern, Rutschen, Stürzen) geprägt. Rund 45 Prozent der gemeldeten Unfälle entfallen darauf. Ein wesentlicher Grund: Viele Beschäftigte tragen kein geeignetes Schuhwerk – das sollte eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein. In der Backstube wie auch in Filialen sollte deshalb darauf hingewirkt werden, dass alle Beschäftigten mindestens geeignetes Schuhwerk tragen, sofern die Gefährdungsbeurteilung nicht ausdrücklich andere Vorgaben macht, etwa das Tragen von Sicherheitsschuhen.
Geeignetes Schuhwerk zeichnet sich aus durch:
- festen Sitz am Fuß inklusive sicheren Fersenhalts
- einen geschlossenen Vorderbereich
- Absätze mit ausreichend großer Auftrittsfläche und moderater Höhe
- rutschhemmende Sohlen oder Absätze
- ein ausgeformtes Fußbett
Ein besonderer Unfallschwerpunkt sind Teigteilmaschinen mit Einfülltrichter (Kopfmaschinen und Brot-Teigteilmaschinen). Hier kommt es durch Eingriffe in den Trichter immer wieder zu schweren Verletzungen – bis hin zu Amputationen an Fingern und Händen. Viele dieser Unfälle ließen sich durch eine sicherheitstechnische Nachrüstung am Trichterrand verhindern.

Unfallrisiken am Teigteiler minimieren: Eingriffe in den Einfülltrichter führen häufig zu schweren Handverletzungen - durch nachrüstbare Schutzeinrichtungen steigt die Arbeitssicherheit erheblich.
Informationen zur Nachrüstung einer Schutzeinrichtung am Einfülltrichter für Brot-Teigteilmaschinen bietet die Fachbereich AKTUELL FBNG-015 „Sicherheit an Brot-Teigteilmaschinen durch Nachrüsten einer Schutzeinrichtung am Einfülltrichter“. Eine ergänzende Fachbereich AKTUELL zur Nachrüstung von Kopfmaschinen wird derzeit vom Sachgebiet Backbetriebe im Fachbereich Nahrungsmittel der DGUV erarbeitet – über ihre Veröffentlichung informiert Akzente zu gegebener Zeit.


