DGUV Information "Arbeitsmittel im Back- und Konditoreigewerbe sicher verwenden
Neue DGUV Information

Arbeitsmittel im Back- und Konditoreigewerbe sicher verwenden

Die neue DGUV Information 210-006 „Arbeitsmittel im Back- und Konditoreigewerbe sicher verwenden“ ergänzt die DGUV Regel 110-004 „Branche Backbetriebe“, die einen umfassenden Überblick über die relevanten Anforderungen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes für die Arbeitsplätze im Backgewerbe gibt. Akzente erklärt, an wen sich diese hilfreichen Hinweise richten – und wer dahintersteckt.

Die neue DGUV Information 210-006 beschreibt Arbeitsmittel (Maschinen, Geräte und Anlagen), die in Unternehmen des Back- und Konditoreigewerbes zum Einsatz kommen, und spiegelt den Stand der Technik wider. Auf insgesamt 120 Seiten finden sich zudem Hilfestellungen zur Einhaltung gesetzlicher Regeln und Verordnungen sowie der Vorschriften und Regeln der Unfallversicherungsträger. Den möglichen Gefährdungen beim Betrieb von Maschinen und weiteren Arbeitsmitteln sind geeignete Schutzmaßnahmen und Praxistipps gegenübergestellt.

An wen richten sich die Hinweise?

Die gebündelten Informationen richten sich in erster Linie an die Verantwortlichen in Unternehmen des Back- und Konditoreigewerbes. Darüber hinaus bietet die DGUV Information branchenähnlichen Unternehmen, Aufsichtspersonen, Herstellern, Lieferanten und Beschäftigten hilfreiche Hinweise.

Wer erarbeitet Schriften wie diese?

Die neue DGUV Information 210-006 wurde vom Sachgebiet „Backbetriebe“ des Fachbereichs „Nahrungsmittel“ der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) erarbeitet. Die Federführung für dieses Gremium liegt bei der BGN. Der Fachbereich „Nahrungsmittel“ berät Hersteller von Nahrungsmittelmaschinen, Betriebe der Nahrungsmittelindustrie, andere Unfallversicherungsträger, staatliche Stellen und weitere interessierte Kreise, beispielsweise zu Fragen der Optimierung von branchenspezifischem technischem Arbeitsschutz.

Der Fachbereich „Nahrungsmittel“ ist Ansprechpartner für Sicherheit und Gesundheitsschutz

  • im Hotel- und Gaststättengewerbe, Küchenbetrieben,
  • im Bäckerei- und Konditoreigewerbe, · in der Fleischwirtschaft,
  • in der Nahrungsmittel- und Genussmittelindustrie,
  • in Schausteller- und Zirkusbetrieben (einschließlich Zelthallen),
  • beim Betreiben von Verpackungs- und Verpackungshilfsmaschinen, Kühleinrichtungen, Wärmepumpen und Kälteanlagen,
  • bei der Verwendung von Flüssiggas und · beim Betrieb von Getränkeschankanlagen.