
Zurück im Job dank BEM: Wie Unternehmen und Beschäftigte profitieren
Ein Unfall, eine längere Krankheit – und dann zurück an den alten Arbeitsplatz? Hier kommt Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) ins Spiel. Seit 2004 sind Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet, betroffenen Beschäftigten ein BEM anzubieten. Die BGN unterstützt Mitgliedsbetriebe mit Beratung, Schulungen und viel Erfahrung aus der Praxis. Akzente hat mit Andreas Blei, BEM-Koordinator und Inklusionsbeauftragter bei der BGN, über Chancen, Herausforderungen und Entwicklungen rund ums BEM gesprochen.
Ein Unfall, eine längere Krankheit – und dann zurück an den alten Arbeitsplatz? Hier kommt Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) ins Spiel. Seit 2004 sind Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet, betroffenen Beschäftigten ein BEM anzubieten. Die BGN unterstützt Mitgliedsbetriebe mit Beratung, Schulungen und viel Erfahrung aus der Praxis. Akzente hat mit Andreas Blei, BEM-Koordinator und Inklusionsbeauftragter bei der BGN, über Chancen, Herausforderungen und Entwicklungen rund ums BEM gesprochen.
AKZENTE: Herr Blei, warum ist BEM heutzutage besonders wichtig?
Andreas Blei: Der demografische Wandel und der Fachkräftemangel stellen Unternehmen vor Herausforderungen, den Personalbedarf zu decken. Gleichzeitig nehmen psychische Belastungen und Krankheitszeiten zu. Ein gut aufgestelltes BEM hilft Unternehmen, Mitarbeitende langfristig gesund im Beruf zu halten.
Ist BEM also nur für den Wiedereinstieg nach längerer Erkrankung gedacht?
Nein, als Teil eines umfassenden Betrieblichen Gesundheitsmanagements, kurz: BGM, kann es auch vorbeugend nützlich sein. Es schützt sowohl die Einzelperson als auch das Unternehmen, zum Beispiel in finanzieller und psychosozialer Hinsicht.
Wer hat Anspruch auf ein BEM?
Beschäftigte, die innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen krank waren – am Stück oder verteilt. Der Arbeitgeber muss ihnen ein BEM anbieten. Es gibt keine gesetzlichen Fristen, wann das BEM zu starten hat, aber ein zeitnahes BEM-Angebot ist für ein zielgerichtetes und strukturiertes Verfahren nötig und von Vorteil. Die betroffene Person kann von sich aus kein BEM einfordern. Der erste Schritt muss immer vom Arbeitgeber ausgehen.

Tipp für Arbeitgeber: Alles genau dokumentieren!
Protokollieren Sie BEM-Gespräche, besprochene Maßnahmen, und dokumentieren Sie auch, wenn das BEM-Angebot abgelehnt wurde.
Welches Ziel hat das BEM?
Der Arbeitgeber und die betroffene beschäftigte Person suchen gemeinsam mit beratenden Experten – zum Beispiel von der BGN – nach Lösungen, um eine dauerhafte Rückkehr zum Arbeitgeber und dem Arbeitsplatz zu ermöglichen. Die Lösungen können darin liegen, den Arbeitsplatz oder die Arbeitszeiten an die Möglichkeiten der jeweiligen Person anzupassen. Ansätze der Prävention, der Rehabilitation und der Integration werden dafür zu einem individuellen Maßnahmenbündel für die betroffenen Beschäftigten geschnürt.
Wie läuft das BEM ab? Wann ist es zu Ende?
Der Arbeitgeber muss die betroffene beschäftigte Person schriftlich zu einem Erstgespräch einladen und ihr ein BEM-Angebot machen. Dieses anzunehmen, ist freiwillig, es abzulehnen, alles andere als ratsam. BEM bietet schließlich Hilfe zur Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit. Die betroffene Person entscheidet innerhalb dieses Prozesses selbst, was sie ihrem Arbeitgeber mitteilen möchte und was nicht. Gesundheitsdaten müssen nicht preisgegeben werden, Diskretion ist essenziell. Dann wird besprochen, wie die Rückkehr gelingen kann und wer gegebenenfalls eingebunden wird. Der Prozess läuft so lange, wie es realistische Chancen auf Wiedereingliederung gibt. Es ist ein verlaufs- und ergebnisoffener Suchprozess. Das Gesetz regelt nur Einleitung und Beteiligte im BEM-Verfahren. Die konkrete Umsetzung sowie die Maßnahmenfindung sind gesetzlich nicht definiert. Die Verantwortung für die Durchführung des BEM liegt beim Unternehmen.
Kann man mehrmals ein BEM machen?
Ja, jedes Mal, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, also nach mindestens 42 Tagen Krankheit, muss der Arbeitgeber erneut ein Angebot machen.

Ein gut aufgestelltes BEM hilft Unternehmen, Mitarbeitende langfristig gesund im Beruf zu halten.
Braucht jeder Betrieb BEM-Beauftragte?
Nicht zwingend, aber feste Ansprechpartner schaffen Strukturen und Vertrauen. Das ist entscheidend beim sensiblen Thema Gesundheit.
Wie kann man BEM-Beauftragter werden?
Die Qualifikationen sind rechtlich nicht vorgegeben. Vom Disability Management bis hin zum Gesundheitsmanagement sollten hier die betrieblichen Notwendigkeiten berücksichtigt werden. Entscheidend sind bei den infrage kommenden Personen Kenntnisse über betriebliche und überbetriebliche Rehabilitationsmöglichkeiten und Netzwerkpartner. Der Arbeitgeber trägt die Kosten für notwendige Schulungen für BEM-Beauftragte.
Gibt es Nachteile für Beschäftigte, wenn sie ein BEM ausschlagen?
Man verzichtet auf Unterstützung. Und im Falle einer Kündigung kann es vor Gericht ein Nachteil sein, wenn man das Angebot ausgeschlagen hat. Denn dem Arbeitgeber wurde keine Möglichkeit gegeben, ein BEM durchzuführen.
Wer trägt die Kosten für das BEM?
Für Beschäftigte ist BEM kostenlos. Zunächst zahlt der Arbeitgeber. Falls zusätzlich Unterstützung notwendig ist, können auch Fördermittel und Zuschüsse beantragt werden, je nach rechtlicher Grundlage und regionalen Angeboten der Leistungsträger, unter anderem von der Unfallversicherung, Rentenversicherung, Krankenversicherung, Integrations- oder Inklusionsämtern.
BEM und BGN: Darauf können BGN-Mitgliedsbetriebe zählen
Die BGN lässt ihre Mitgliedsbetriebe mit dem Thema nicht allein. Sie bietet Beratung, Seminare und bei Bedarf auch individuelle Unterstützung, zum Beispiel nach einem Arbeitsunfall.
Die BEM-Angebote der BGN im Überblick:
- Beratung zu Reha, Arbeitsplatzanpassung, Wiedereingliederung
- Hilfe bei BEM-Einführung und -Optimierung
- Erfahrungsaustausch und BEM-Seminare
Weiterführende Informationen zum BEM finden Sie auf der BGN-Themenseite „Betriebliches Eingliederungsmanagement“ sowie in der DGUV Information 206-031 „Betriebliches Eingliederungsmanagement – BEM“, die als Orientierungshilfe für die praktische Umsetzung im Unternehmen dient.
Fragen und Ideen zum BEM? Wir antworten gern!
E-Mail: detlef.kassik@bgn.de
Tel.: 0621 4456-1553
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