Fleischereifachverkäuferin sitzt gestresst auf dem Boden
Ergebnisse der GDA Betriebs- und Beschäftigtenbefragung

Betriebe und Beschäftigte nehmen psychische Belastung unterschiedlich wahr

Die psychische Belastung im Beruf wird von Akteuren im Arbeitsschutz und von Beschäftigten unterschiedlich bewertet. Das zeigt eine aktuelle Betriebs- und Beschäftigtenbefragung der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA). Für gut gestaltete Arbeitsbedingungen ist es daher entscheidend, die Beschäftigten konsequent in die Gefährdungsbeurteilung einzubeziehen.

Im Zeitraum von September 2023 bis Juni 2024 ließ die GDA bundesweit Betriebs- und Beschäftigten­befragungen durchführen. Das Institut für angewandte Sozialwissenschaft GmbH (infas) befragte dazu jeweils rund 4.000 Personen telefonisch: Verantwortliche für den Arbeitsschutz in den Betrieben sowie Beschäftigte ohne besondere Funktion im Arbeitsschutz. Ziel war es, den Stand der Arbeits­schutz­organi­sation aus beiden Perspektiven zu erfassen.

Ein Teil der befragten Betriebe und Beschäftigten stammte aus den bei der BGN versicherten Branchen Gastgewerbe sowie Nahrungs- und Genussmittel. Ihre Angaben zur psychischen Belastung bilden die Grundlage für die folgenden Auswertungen.

Psychische Belastung

Im Arbeitsschutz bezeichnet psychische Belastung die Gesamtheit aller Einflüsse, die von außen auf einen Menschen einwirken und ihn psychisch beeinflussen (DIN EN ISO 10075). Im Arbeitskontext zählen dazu unter anderem Arbeitsinhalt, Arbeitsorganisation, soziale Beziehungen und Arbeitszeit.

Seit 2013 ist die Berücksichtigung psychischer Belastung nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) fester Bestandteil der Gefährdungsbeurteilung. Betriebe sind verpflichtet, entsprechende Gefährdungen zu ermitteln und geeignete Maßnahmen zu ergreifen. Die BGN unterstützt dabei mit Informationsangeboten, Arbeitshilfen und praxisnahen Materialien.

Vor diesem Hintergrund ist es besonders aufschlussreich, die Ergebnisse der GDA-Betriebs- und Beschäf­tig­ten­befragung für die BGN-Branchen Gastgewerbe sowie Nahrungs- und Genussmittel genauer zu betrachten – insbesondere im Hinblick auf mögliche Unterschiede in der Wahrnehmung der psychischen Belastung zwischen Betrieben und Beschäftigten.

Sicht der Betriebe

Bei der Betriebsbefragung wurden die für den Arbeitsschutz verantwortlichen Personen danach gefragt, wie viele Beschäftigte in ihrem Betrieb regelmäßig psychischer Belastung zum Beispiel durch Stress, Zeit- und Leistungsdruck ausgesetzt sind. 

Die Ergebnisse aus den BGN-Branchen, befragt wurden Verantwortliche aus 275 Betrieben im Gastgewerbe sowie 42 Betrieben aus der Nahrungs- und Genussmittelbranche, zeigen: In der Mehrheit der befragten Betriebe gingen die Verantwortlichen davon aus, dass eher wenige bis fast keine Beschäftigten regelmäßiger psychischer Belastung ausgesetzt sind. Dies gaben 70 Prozent der Befragten im Gastgewerbe und 76 Prozent in der Nahrungs- und Genussmittelbranche an (Abbildung 1).

Ein kleiner Teil der Verantwortlichen aus den Betrieben gab an, dass es diese Belastung beziehungsweise Gefährdungsart im Betrieb nicht gibt: 6 Prozent im Gastgewerbe und 14 Prozent in der Nahrungs- und Genussmittelbranche. Demgegenüber gingen 24 Prozent der Verantwortlichen im Gastgewerbe und 10 Prozent in der Nahrungs- und Genussmittelbranche davon aus, dass von den Beschäftigten fast alle beziehungsweise eher viele Beschäftigte regelmäßiger psychischer Belastung bei der Arbeit ausgesetzt sind.

GDA Psyche Beschäftigtenbefragung

Abbildung 1: Psychische Belastung in den Branchen Gastgewerbe sowie Nahrungs- und Genussmittel aus Sicht der Betriebe

Sicht der Beschäftigten

Bei der Beschäftigtenbefragung wurden 150 Beschäftigte aus dem Gastgewerbe und 82 Beschäftigte aus der Nahrungs- und Genussmittelbranche danach gefragt, ob psychische Belastung zum Beispiel durch Stress, Zeit- und Leistungsdruck bei ihrer Arbeit häufig, manchmal, selten oder nie vorkommt.

In den untersuchten BGN-Branchen gaben 31 Prozent der Beschäftigten im Gastgewerbe an, dass regel­mäßige psychische Belastung selten oder nie vorkommt. In der Nahrungs- und Genussmittelbranche lag dieser Anteil bei 45 Prozent. 

Demgegenüber gaben 69 Prozent der Beschäftigten im Gastgewerbe sowie 55 Prozent in der Nahrungs- und Genussmittelbranche an, dass es häufig oder manchmal zu regelmäßiger psychischer Belastung kommt (Abbildung 2).

GDA Psyche Beschäftigtenbefragung

Abbildung 2: Psychische Belastung in den Branchen Gastgewerbe sowie Nahrungs- und Genussmittel aus Sicht der Beschäftigten

Unterschiedliche Sichtweisen

Der direkte Vergleich der beiden Perspektiven macht deutlich, dass Verantwortliche und Beschäftigte die psychische Belastung unterschiedlich wahrnehmen. Während die Verantwortlichen in den Betrieben in der Mehrheit eher wenige Beschäftigte als von regelmäßiger psychischer Belastung betroffen erleben, berichten die Beschäftigten in der Mehrheit davon, häufiger oder zumindest manchmal von regelmäßiger psychischer Belastung betroffen zu sein. Die Befragung ermöglicht jedoch keine Aussagen darüber, warum sich die Sichtweisen unterscheiden.

Psychische Belastung gemeinsam in den Blick nehmen

Die Ergebnisse der GDA-Betriebs- und Beschäftigtenbefragung zeigen deutlich, dass sich die Wahrnehmung psychischer Belastung zwischen den für Arbeitsschutz Verantwortlichen und den Beschäftigten unter­schei­den kann. Deshalb ist es sinnvoll, das Thema im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung gemeinsam näher zu betrachten und beide Perspektiven zu berücksichtigen. Neben der Gestaltung der Arbeits­bedin­gungen nach aktuellen Arbeits­schutz­standards spielen die Erfahrungen und Einschätzungen der Beschäftigten bei der Gestaltung gesunder Arbeitsbedingungen eine wichtige Rolle.

Auch wenn Verantwortliche in vielen Betrieben bereits Maßnahmen zur Reduzierung der psychischen Belastung angestoßen haben, sollten sie bei diesem Thema weiterhin mit den Beschäftigten im Austausch bleiben. Denn die Arbeitsbedingungen verändern sich fortwährend und daran müssen sich sowohl die Beschäftigten als auch die Betriebe als Ganzes anpassen. Eine regelmäßig überprüfte und weiterentwickelte Gefährdungsbeurteilung hilft dabei, diese Veränderungen frühzeitig zu erkennen, Maßnahmen zu aktua­lisie­ren sowie den Arbeits- und Gesundheitsschutz kontinuierlich und nachhaltig zu stärken.