Das BGN-Spezialistenteam „ermittelt“
Wenn der Verdacht auf eine Berufskrankheit besteht, sind Berufsgenossenschaften verpflichtet zu ermitteln. Doch wann genau beginnt diese Pflicht, und wie gehen die Ermittlerinnen und Ermittler der BGN vor, um den Zusammenhang zwischen der Arbeit und einer Erkrankung festzustellen? Akzente klärt auf.
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