Reha-FAQ: Sind Helfende bei Flutkatastrophen gesetzlich unfallversichert?

Frage: Ich arbeite bei einem Mitgliedsbetrieb der BGN, habe aber freiwillig an meinen freien Wochenenden bei verschiedenen Aufräumarbeiten nach der aktuellen Flut in Baden-Württemberg geholfen. Wäre ich bei einem Unfall gesetzlich unfallversichert gewesen? Wenn ja, bei welchem Unfallversicherungsträger?

Antwort: Ja, Sie sind gesetzlich unfallversichert. Helfende der Flutkatastrophe wenden sich bitte an die Unfallkasse des betroffenen Bundeslandes. Das wäre in Ihrem Fall die Unfallkasse Baden-Württemberg.

Wer Hilfe leistet und versucht, andere aus einer Gefahr zu retten, oder eine Gefahr für die Allgemeinheit abwendet, ist gesetzlich unfallversichert. Helfende und Einsatzkräfte von Hilfsorganisationen und der freiwilligen Feuerwehr sind ebenfalls umfassend über die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert. Auch die Beseitigung von Trümmern, um blockierte Zufahrtsstraßen zu befreien, kann versichert sein.

Die Leistungen sind dabei sehr umfangreich. Sie reichen von der ärztlichen Behandlung bis zur psychologischen Betreuung und weiteren medizinischen Rehabilitationsmaßnahmen. Verlieren oder beschädigen sie bei den Aufräumarbeiten ihre Brille, ihr Hörgerät oder ihren Zahnersatz, werden die Kosten dafür ebenfalls von der Unfallkasse übernommen. Außerdem umfasst die Entschädigung durch die Unfallkassen neben verschiedenen Geldleistungen auch Hilfen zur beruflichen und sozialen Wiedereingliederung.

Kontaktdaten der hier zuständigen Unfallkassen: Unfallkasse Baden-Württemberg (UKBW) und Kommunale Unfallversicherung Bayern (KUVB)/Bayerische Landesunfallkasse (Bayer.LUK)

Fragezeichen- und Ausrufezeichen-Sprechblasen vor einer blauen Wand