Reha-FAQ: Verletztengeld
Frage: Nach einem Arbeitsunfall bezahlt mein Arbeitgeber noch sechs Wochen lang mein Gehalt – danach sei die BGN zuständig. Was zahlt mir die BGN und was muss ich dafür tun?
Antwort: Richtig ist, dass bei einer unfallbedingten Arbeitsunfähigkeit zunächst der Arbeitgeber das Entgelt fortzahlt, dann wird Ihnen von der BGN das sogenannte Verletztengeld – das Krankengeld der gesetzlichen Unfallversicherungsträger – gezahlt.
Während der medizinischen Rehabilitation soll das Verletztengeld als ergänzende Leistung den Ausfall an Arbeitsentgelt und/oder Arbeitseinkommen ausgleichen, der durch die versicherungsfallbedingte Arbeitsunfähigkeit entstanden ist. Damit wird der Lebensunterhalt sichergestellt. Genau wie beim Krankengeld der gesetzlichen Krankenversicherung handelt es sich folglich um eine konkrete Entgelt- oder Einkommensersatzfunktion. Die Berechnung und Auszahlung übernimmt in der Regel Ihre Krankenkasse, weshalb Sie oder Ihr Arbeitgeber uns keine Entgelte übermitteln müssen. Diese sind nur dann zu melden, wenn Sie dazu aufgefordert werden.
Für die Auszahlung benötigt Ihre Krankenkasse Ihre Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (AU). Diese werden elektronisch (eAU) an die Krankenkasse übermittelt. Ihr (Durchgangs-)Arzt gibt hierbei an, dass der Grund der Arbeitsunfähigkeit ein Arbeitsunfall ist. Das Verletztengeld beträgt 80 Prozent des entgangenen regelmäßigen Bruttoverdienstes. Es ist jedoch auf den regelmäßigen Nettoverdienst begrenzt. Davon werden dann noch die anteiligen Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung abgeführt.
Mit dem Ende der versicherungsfallbedingten Arbeitsunfähigkeit endet auch das Verletztengeld. Es wird in der Regel längstens bis zu einer Dauer von 78 Wochen ausgezahlt. Nicht jeder kann jedoch nach Abschluss der medizinischen Rehabilitation an seinen Arbeitsplatz zurück. Es können Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben erforderlich sein. Dann wird der Lebensunterhalt durch das sogenannte Übergangsgeld sichergestellt.