Reha-FAQ: Zu welcher Ärztin oder welchem Arzt muss ich nach einem Arbeitsunfall?
Frage: Ich hatte einen Arbeitsunfall. Welche Ärztin beziehungsweise welchen Arzt muss ich jetzt aufsuchen?
Antwort: Bitte konsultieren Sie nach einem Arbeitsunfall eine Durchgangsärztin (D-Ärztin) oder einen Durchgangsarzt (D-Arzt) in Ihrer Nähe. Grund hierfür ist, dass diese in der Regel Fachärztinnen und Fachärzte mit besonderer Qualifikation auf dem Gebiet der Chirurgie oder Orthopädie und Unfallchirurgie sind. Neben dieser fachlichen Besonderheit verfügen ihre Praxen auch über eine spezielle personelle, räumliche und technische Ausstattung. Das Durchgangsarztverfahren ist ein besonderes ärztliches Behandlungsverfahren für Arbeitsunfälle.
Im Online-Suchportal der Landesverbände der DGUV finden Sie eine D-Ärztin oder einen D-Arzt in Ihrer Nähe – auch solche, die in Krankenhäusern tätig sind.
Eine Besonderheit besteht jedoch, wenn Sie sich bei einem Arbeitsunfall eine isolierte Augen- oder Hals-Nasen-Ohren-Verletzung zuziehen. Dann suchen Sie bitte eine entsprechende Fachärztin oder einen Facharzt auf, denn hier besteht keine Vorstellungspflicht bei einer D-Ärztin oder einem D-Arzt.
Generell gilt: Wer nach einem Arbeitsunfall länger als eine Woche behandlungsbedürftig ist oder am Tag nach dem Unfall noch arbeitsunfähig ist, muss zur Durchgangsärztin oder zum Durchgangsarzt überwiesen werden. Auch bei der Verordnung von Heil- oder Hilfsmitteln oder bei einer Wiedererkrankung aufgrund der Folgen eines Arbeitsunfalls müssen Verletzte eine D-Ärztin oder einen D-Arzt aufsuchen.